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Pressemitteilung
13.
Januar 2004
NRW-Pilotstudie:
Verordnungsvorschlag zur EU-Chemikalienpolitik überfordert
Unternehmen
Düsseldorf -
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu REACH ist in der jetzigen
Form nicht praktikabel und überfordert insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen deutlich.
Zu diesem Ergebnis kommt
ein Pilotprojekt, das das Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben
hat. Erstmals sind darin wesentliche Teile des von der EU geplanten
neuen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien
(kurz REACH) einem Praxistest unterzogen worden. In vier Wertschöpfungsketten
– Textilien, Lacke, Kunststoffe und Galvanotechnik – wurde der Verordnungsvorschlag
unter Beteiligung von Unternehmen, Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden
realitätsnah erprobt.
Der bisher einmalige Fall
einer praxisbezogenen Gesetzesfolgenabschätzung hat gezeigt,
dass Erprobungsstudien auch mit Akteuren unterschiedlicher politischer
Ausrichtung erfolgreich umgesetzt werden können. Dieses Instrument
sollte deshalb künftig regelmäßig angewendet werden,
um von vornherein unpraktikable und ineffiziente Gesetze zu vermeiden.
„Die Ergebnisse der Studie
machen deutlich, dass der zeitliche, personelle und finanzielle
Aufwand zur Umsetzung der Verordnung von Unternehmen nur begrenzt
oder gar nicht mehr leistbar sein würde“, erklärt Hans-Jürgen
Mittelstaedt, Geschäftsführer des VCI NRW. „Die Studie
hat die Gefahr bestätigt, dass als Folge des hohen Aufwands
viele Stoffe allein aus Kostengründen vom Markt verschwinden.
Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte produzierende
Wirtschaft, weil chemische Stoffe in nahezu allen Wertschöpfungsketten
benötigt werden und das Innovationspotential unserer hoch spezialisierten
Industrie prägen. Letztlich würde deshalb bei einer unveränderten
Umsetzung der Verordnung die Existenz vieler Unternehmen in der
gesamten Wertschöpfungskette auf dem Spiel stehen.“
Es wurde ferner deutlich,
dass der hohe bürokratische Aufwand eine Informationsflut erzeugt,
die für die Verwender von Stoffen nicht mehr zu bewältigen
und deshalb in der Praxis nicht zu handhaben ist. Auch aus diesem
Grund sei eine Überarbeitung des Verordnungsvorschlages unumgänglich.
Die Pilotstudie hat sich
jedoch nicht nur darauf beschränkt, Schwächen und Defizite
des Verordnungsvorschlags offen zu legen. Ziel war es auch, aus
der praktischen Anwendung heraus Vorschläge für die notwendige
Verbesserung und Vereinfachung dieses Gesetzesvorhabens herauszuarbeiten.
Die Fülle der im Pilotprojekt
erarbeiteten Vorschläge zur Änderung der Verordnung, zur
Erstellung von Umsetzungshilfen für die Unternehmen sowie die
Forderung nach umfangreichen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
zeigt deutlich, dass der Verordnungsentwurf so nicht in Kraft treten
kann, sondern erst noch weiter durchdacht werden muss.
Erstmals liegen nunmehr
Ergebnisse vor, die nicht auf Hochrechnungen oder Schätzungen,
sondern auf konkreten Erfahrungen aus der Praxis beruhen. Der Verband
fordert die Landesregierung auf, jetzt gemeinsam dafür Sorge
zu tragen, dass die Ergebnisse auch in eine Überarbeitung des
Verordnungsentwurfes einfließen. Mittelstaedt: „Die Ergebnisse
des Pilotprojekts zeigen, dass ein enormer Verbesserungs- bzw. Vereinfachungsbedarf
besteht, um praxistaugliche Regelungen zu gewährleisten. Keinesfalls
sollte die Verabschiedung der Verordnung ohne diese Verbesserungen
übers Knie gebrochen werden. Letztlich kann auch ein besserer
Umwelt- und Verbraucherschutz nur erreicht werden, wenn alle Akteure
die neuen Regelungen einfach befolgen und umsetzen können.“
Bei Rückfragen
steht Ihnen zur Verfügung:
Uwe Wäckers
Chemieverbände NRW
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ivo-Beucker-Str. 43
40237 Düsseldorf
Fon: 0211 / 679 31 44
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E-Mail: waeckers@nrwchemie.de
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