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Pressemitteilung

13. Januar 2004

NRW-Pilotstudie: Verordnungsvorschlag zur EU-Chemikalienpolitik überfordert Unternehmen

 

Düsseldorf - Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu REACH ist in der jetzigen Form nicht praktikabel und überfordert insbesondere kleine und mittlere Unternehmen deutlich.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Pilotprojekt, das das Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hat. Erstmals sind darin wesentliche Teile des von der EU geplanten neuen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien (kurz REACH) einem Praxistest unterzogen worden. In vier Wertschöpfungsketten – Textilien, Lacke, Kunststoffe und Galvanotechnik – wurde der Verordnungsvorschlag unter Beteiligung von Unternehmen, Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden realitätsnah erprobt.

Der bisher einmalige Fall einer praxisbezogenen Gesetzesfolgenabschätzung hat gezeigt, dass Erprobungsstudien auch mit Akteuren unterschiedlicher politischer Ausrichtung erfolgreich umgesetzt werden können. Dieses Instrument sollte deshalb künftig regelmäßig angewendet werden, um von vornherein unpraktikable und ineffiziente Gesetze zu vermeiden.

„Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass der zeitliche, personelle und finanzielle Aufwand zur Umsetzung der Verordnung von Unternehmen nur begrenzt oder gar nicht mehr leistbar sein würde“, erklärt Hans-Jürgen Mittelstaedt, Geschäftsführer des VCI NRW. „Die Studie hat die Gefahr bestätigt, dass als Folge des hohen Aufwands viele Stoffe allein aus Kostengründen vom Markt verschwinden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte produzierende Wirtschaft, weil chemische Stoffe in nahezu allen Wertschöpfungsketten benötigt werden und das Innovationspotential unserer hoch spezialisierten Industrie prägen. Letztlich würde deshalb bei einer unveränderten Umsetzung der Verordnung die Existenz vieler Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette auf dem Spiel stehen.“

Es wurde ferner deutlich, dass der hohe bürokratische Aufwand eine Informationsflut erzeugt, die für die Verwender von Stoffen nicht mehr zu bewältigen und deshalb in der Praxis nicht zu handhaben ist. Auch aus diesem Grund sei eine Überarbeitung des Verordnungsvorschlages unumgänglich.

Die Pilotstudie hat sich jedoch nicht nur darauf beschränkt, Schwächen und Defizite des Verordnungsvorschlags offen zu legen. Ziel war es auch, aus der praktischen Anwendung heraus Vorschläge für die notwendige Verbesserung und Vereinfachung dieses Gesetzesvorhabens herauszuarbeiten.

Die Fülle der im Pilotprojekt erarbeiteten Vorschläge zur Änderung der Verordnung, zur Erstellung von Umsetzungshilfen für die Unternehmen sowie die Forderung nach umfangreichen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zeigt deutlich, dass der Verordnungsentwurf so nicht in Kraft treten kann, sondern erst noch weiter durchdacht werden muss.

Erstmals liegen nunmehr Ergebnisse vor, die nicht auf Hochrechnungen oder Schätzungen, sondern auf konkreten Erfahrungen aus der Praxis beruhen. Der Verband fordert die Landesregierung auf, jetzt gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse auch in eine Überarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. Mittelstaedt: „Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen, dass ein enormer Verbesserungs- bzw. Vereinfachungsbedarf besteht, um praxistaugliche Regelungen zu gewährleisten. Keinesfalls sollte die Verabschiedung der Verordnung ohne diese Verbesserungen übers Knie gebrochen werden. Letztlich kann auch ein besserer Umwelt- und Verbraucherschutz nur erreicht werden, wenn alle Akteure die neuen Regelungen einfach befolgen und umsetzen können.“

 

Bei Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Uwe Wäckers
Chemieverbände NRW
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ivo-Beucker-Str. 43
40237 Düsseldorf
Fon: 0211 / 679 31 44
Fax: 0211 / 679 31 88
E-Mail: waeckers@nrwchemie.de

 

  Letzte Änderung: 14.01.2004 © Chemieverbände NRW 2003