SitemapImpressum

wir ueber uns ausbildungsdatenbank themen wirtschaftszahlen news kontakt extranet login
     
    Aktuelles
    Veranstaltungen
    Archiv
       
       
       
       
  Suche:
 

 

 

Pressemitteilung

Düsseldorf, den 14. Juli 2003

Dr. Michael Schulenburg: "Vereinbarung zur Weitergabe von Emissionsdaten - ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz im Umweltschutz"

Düsseldorf - Nach langwierigen intensiven Verhandlungen haben das Umweltministerium und der Verband der Chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen heute die "Rahmenvereinbarung über die Weitergabe von Emissionsdaten an die Behörden und die Öffentlichkeit" unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, neue Wege und Möglichkeiten zur Information der Behörden und der Öffentlichkeit über die Emissionen von Anlagen zu schaffen. "Die jetzt gefundene Übereinkunft kann für alle Seiten ein Gewinn sein“, lobt deshalb Dr. Michael Schulenburg, Geschäftsführer der Cognis Deutschland GmbH und zugleich Vorsitzender des VCI NRW, den gefundenen Kompromiss.

Die Vereinbarung soll nach dem Willen der Vertragspartner eine Alternative zum Instrument der Emissionsfernüberwachung (EFÜ) sein, das insbesondere seitens der Chemischen Industrie als wenig effizient und wenig hilfreich für den Umweltschutz kritisiert worden war.

Ausgangspunkt der Gespräche war eine Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen im Oktober 1997. Damals hatten Vertreter der Industrie die überbordende Bürokratie und mangelnde Effizienz des Umweltschutzes in NRW beklagt und dabei unter anderem die Emissionsfernüberwachung, die in vielen anderen Bundesländern nie eingeführt worden ist, als Sonderproblem in NRW bezeichnet. Umweltbelastungen, die einmal zur Begründung von EFÜ dienten – insbesondere Emissionen von Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffoxide (NOX) – seien bei Chemiestandorten seit vielen Jahren stark rückläufig. Dies bestätigten damals auch schon die regelmäßigen Jahresberichte des Landesumweltamtes über die Emissionen in NRW. Wegen der positiven Entwicklung hatte das Amt sogar das Messstellennetz teilweise ab- oder umgebaut. Der Streit hatte auch juristische Folgen. Viele Unternehmen klagten gegen die Anordnungen von EFÜ; manche Verfahren sind auch heute noch anhängig.

Nach der Neuauflage der rotgrünen Koalition im Mai 2000 kamen dann die Gespräche zwischen dem MUNLV und dem VCI NRW in Gang. In intensiven und zähen Verhandlungen wurden Möglichkeiten ausgelotet, neue Wege und Möglichkeiten zur Information der Behörden und der Öffentlichkeit über die Emissionen von Anlagen zu schaffen und gleichzeitig den Aufwand der Unternehmen zu reduzieren. Der VCI NRW sieht in der jetzt gefundenen Rahmenvereinbarung eine für alle Seiten gewinnbringende Lösung.


Die Vereinbarung hat folgende Schwerpunkte:

  • EFÜ als Vollzugsinstrument bleibt weiter bestehen. Eine rechtskräftige EFÜ-Anordnung ist Voraussetzung dafür, dass die jetzt unterschriebene Rahmenvereinbarung Anwendung finden kann.
  • Das von einer EFÜ-Anordnung betroffene Unternehmen hat nunmehr die Möglichkeit, anstelle der Einführung einer konventionellen EFÜ-Lösung einen Vertrag mit dem zuständigen Staatlichen Umweltamt zu schließen, in dem genau festgehalten wird, wann welche Information über die Emissionen von Anlagen an die Behörden und die Öffentlichkeit weitergegeben werden müssen.
  • Die Information der Öffentlichkeit erfolgt wöchentlich über das Internet und enthält die Tagesmittelwerte der im Rahmen der EFÜ-Anordnung geforderten Emissionsdaten. Die Behörden bekommen gleichzeitig stärker aufgeschlüsselte Daten.
  • Wenn außerhalb des Betriebsgeländes wahrnehmbare Betriebsereignisse auftreten, die vom üblichen Betrieb abweichen (z.B. besondere Rauchwolken, Gerüche o.ä.) informiert das Unternehmen unverzüglich die Behörden und über das Internet die Öffentlichkeit über Ursachen und etwaige Folgen.

Vorteil der neuen Vereinbarung ist aus Sicht des VCI, dass den durch EFÜ betroffenen Unternehmen eine Wahlmöglichkeit gegeben wird. Die alternative Lösung vermeidet eine personalintensive „rund-um-die-Uhr“-Onlinebetreuung durch die Unternehmen und Behörden, da die Daten lediglich wöchentlich bearbeitet werden müssen. Durch die Möglichkeit der Kommentierung der Daten wird zudem ein Nachfragebedarf vermieden. Als positiver Aspekt für den Bürger entsteht mit der neuen Vereinbarung erstmals die Möglichkeit einer internetbasierten Information über Emissionsdaten von Unternehmen.

Kontakt:
Chemieverbände NRW
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Uwe Wäckers
Tel.: 0211 / 67 93 144
Fax: 0211 / 67 93 188
Mobil: 0179 / 13 652 52
e-mail: waeckers@nrwchemie.de
Homepage: www.nrwchemie.de

  Letzte Änderung: 02.09.2003 © Chemieverbände NRW 2003