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Pressemitteilung
Düsseldorf, den 16.
Oktober 2001
Sicherheitsvorkehrungen der chemischen Industrie
gegen Terroranschläge
Größtmögliche Sicherheit zu schaffen, ist ein elementares
Anliegen der chemischen Industrie. Dieses Ziel hat verschiedene
Teilaspekte: Sicherheit der Produk-tionsanlagen und Lagereinrichtungen,
Schutz der Mitarbeiter, gefahrloser Transport der Produkte, sicherer
Umgang der Kunden und Endverbraucher mit Chemikalien.
Die Sicherheit der Anlagen in der chemischen Industrie unterliegt
einem kontinuierlichen Optimierungsprozess. Dies betrifft neben
der reinen Anlagentechnik (Planung, Montage, Wartung) auch die Sicherheitsmaßnahmen
und Verhaltensvorschriften für die Beschäftigten im Betrieb,
berücksichtigt aber auch die Nachbarn im Umfeld der Werke und
mögliche Auswirkungen auf die Umwelt.
Die Unternehmen arbeiten darüber hinaus bundesweit mit den
örtlichen Behörden in den Bereichen Notfall- und Katastrophenschutz
eng zusammen. Dies gewährleistet, dass alle erforderlichen
Schutzvorkehrungen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden.
Unmittelbar nach den Terror-Anschlägen in den USA am 11. September
haben die Unternehmen interne Sicherheitskreise zusammengerufen
und zusätzliche Abwehrmaßnahmen gegenüber terroristischen
Anschlägen erörtert. Über die bereits vorhandenen
Vorkehrungen zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe hinaus wurden
weitere Maßnahmen ergriffen, um eine höchstmögliche
Sicherheit zu gewährleisten. Nur ein Teil dieser Maßnahmen
kann aus verständlichen Gründen hier dargestellt werden.
Mehrstufiges Konzept für die Anlagensicherheit
Das Sicherheitskonzept für chemische Anlagen ist mehrstufig
aufgebaut. So soll zum Beispiel die Koordination technischer und
organisatorischer Maßnahmen, die über die Erfordernisse
der Störfall-Verordnung hinaus gehen, ein Höchstmaß
an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vorsorge gewährleisten.
Diese für den normalen Betrieb der Anlagen festgelegten Sicherheitsbestimmungen
würden auch dazu beitragen, die Auswirkungen von unbefugten
Eingriffen, wenn sie sich nicht verhindern lassen, zumindest zu
verringern.
Aktuell getroffene organisatorische
Maßnahmen:
· Die Wachsamkeit wurde verstärkt; dies betrifft
die Bereiche innerhalb und außerhalb der Anlagen. Die Unternehmen
arbeiten dazu eng mit den örtlichen Polizeidienststellen zusammen.
· Die Zugangskontrollen zu den Produktionsstandorten
wurden weiter verschärft. Dies bedeutet strengere Personenkontrollen
an den Eingängen, schärfere Überprüfung bei
Produkt- und Materiallieferungen sowie die Einschränkung der
Bewegungsfreiheit von Werkfremden.
· Verstärkte Überprüfung und Überwachung
von Fremdmitarbeitern unter Einbeziehung der Fremdfirmen.
· Intensive Kommunikation mit den örtlichen Behörden
aus dem Bereich des Katastrophen- und Notfallschutzes. Die chemische
Industrie kann auf viele Jahre vertrauensvoller Zusammenarbeit mit
den Behörden und anderen externen Stellen zurück blicken.
Dies hilft beiden Seiten, gemeinsam erforderliche zusätzliche
Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.
· Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen
dafür, auffällige Aktivitäten sowohl innerhalb als
auch außerhalb des Anlagenbereiches zu melden.
· Um die getroffenen Maßnahmen zu kommunizieren
und um weitere Schritte zu prüfen, hat der Verband der Chemischen
Industrie (VCI) Gespräche mit Bundesbehörden und -ministerien
geführt.
Umfeld sensibilisieren und Zugang zum
Sicherheitsbericht einschränken
Neben den Beschäftigten in den Unternehmen selbst sollen -
als präventive Maßnahme - auch die Anwohner der Werke
für auffällige Aktivitäten sensibilisiert werden,
um so ein Umfeld erhöhter Aufmerksamkeit zu schaffen.
Darüber hinaus muss die Möglichkeit der Informationsbeschaffung
für potenzielle Attentäter soweit wie möglich verhindert
werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse und der
Androhung weiterer terroristischer Anschläge sollten deshalb
die gesetzlichen Vorgaben neu bewertet werden. Das heißt,
es muss darüber diskutiert werden, in welchem Umfang sicherheitsrelevante
Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
sind. Vieles spricht nach Meinung der Chemieverbände NRW dafür,
den Zugang zu detaillierten Unterlagen deutlich zu reduzieren. Dies
gilt vor allem für den Sicherheitsbericht nach der Störfallverordnung.
Das Gesetz sieht bereits vor, dass bei Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit entsprechende Unterlagen nicht für die Öffentlichkeit
bereit gehalten werden müssen. Die Chemieverbände Nordrhein-Westfalen
sehen diesen Tatbestand erfüllt. Eine Einschränkung in
dieser Hinsicht würde vor allem das Risiko verringern, dass
sensible Betriebsbereiche ohne weiteres lokalisiert und analysiert
werden können.
Kontakt:
Chemieverbände NRW
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Minwegen
Tel.: 0211 / 67 93 144
Fax: 0211 / 67 93 188
Mobil: 0172 / 85 700 71
e-mail: minwegen@nrwchemie.de
Homepage: www.nrwchemie.de
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